
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Rates am vergangenen Mittwoch stand die Beurlaubung des Beigeordneten Marcus Lübken, damit er, wie bereits durch die übrigen Fraktionen in der letzten Sitzung des Rates beschlossen, Geschäftsführer der Wasserversorgungsgesellschaft Sankt Augustin (WVG) mbH werden kann.
Seine Amtszeit als Beigeordneter endet erst im Jahre 2023. Die CDU hat gravierende juristische Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses.
Der gesamte Vorgang ist in seiner Art und Weise der völlig falsche Ansatz, die Geschäftsführung der Versorgungsgesellschaften zukunftsorientiert auszurichten. Die CDU hatte daher in der letzten Ratssitzung einen Antrag für eine öffentliche Ausschreibung der Position gestellt, der leider abgelehnt wurde. Durch eine solche Ausschreibung wäre eine Auslese der besten am Personalmarkt verfügbaren Person im Hinblick auf die künftigen Aufgaben insbesondere im sehr umkämpften und damit schwierigen Energievertrieb erfolgt.
Die CDU hält es nach wie vor für sicher, dass entgegen der Behauptungen von SPD, Grüne, Aufbruch, Linke und FDP die Kostenneutralität dieser Entscheidung nicht gegeben ist. Alleine schon die zusätzlich notwendigen Aufwendungen für Lübken werden die Gesellschaft in erheblicher fünfstelliger Größenordnung jährlich (!) belasten. Darüber hinaus können zu bildende Rückstellungen in ggf. sechsstelliger Größenordnung aufgrund der unnötigen rechtlichen Konstruktion durch die übrigen Fraktionen in der Wasserversorgungsgesellschaft (WVG) dazu führen, dass sie im kommenden Jahr nicht in der Lage ist, aus dem normalen Geschäftsergebnis die Konzessionsabgabe an die Stadt zu erwirtschaften.
Unglaublich ist aber der Grund, warum der Rat am Mittwoch zwei Änderungen zu Beschlüssen der letzten Ratssitzung auf der Tagesordnung hatte. Wie die CDU aus verschiedenen Quellen erfahren musste, hat die Stadtverwaltung eine mündliche - und damit für niemanden überprüfbare Stellungnahme des NRW Innenministeriums (SPD-geführt) - erhalten, aus der keinerlei Begründung ersichtlich ist, warum die Beurlaubung des Beigeordneten bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahre 2023 entgegen der Meinung der Kommunalaufsicht sowie der Bezirksregierung doch rechtmäßig ist. Damit hat im Moment niemand die Möglichkeit, die Rechtsauffassung des Landes zu überprüfen.
Der Rat sollte also Beschlüsse fassen, deren Rechtsgrundlage schlicht und ergreifend unbekannt ist. Dies ist einem ordentlichen Rechtsstaat und Verwaltungshandeln nicht würdig und bezeichnet man im Volksmund als "Handeln wie in einer Bananenrepublik".
Aus Protest gegen diese Umstände und das von den anderen Fraktionen gewählte Verfahren zur Besetzung der Geschäftsführerstelle hat die CDU-Fraktion von ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht, sich nicht an der Abstimmung zu beteiligen und hat den Ratssaal für diesen Tagesordnungspunkt geschlossen verlassen.
Empfehlen Sie uns!