Grundsteuer B und Aufkommensneutralität

28.01.2025
Beschluss

Kürzlich wurden seitens der Stadt die Grundsteuerbescheide an die Hauseigentümer verschickt. In einem Begleitschreiben teilte der Bürgermeister mit, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B durch den Stadtrat mehrheitlich und gegen seine Stimme auf 796 (vorher 750) angehoben wurde. Da er als direkt von den Sankt Augustinern gewählter Bürgermeister dieses Schreiben politisch neutral und faktenorientiert formuliert hat, hat er richtigerweise nicht darauf hingewiesen, wer wie abgestimmt hat: Vorgeschlagen und durchgesetzt wurde diese Grundsteuererhöhung mit den Stimmen der Ampel (SPD, Grüne, FDP). CDU und Aufbruch sowie der Bürgermeister haben gegen die Steuererhöhung gestimmt.

Verzerrt wurde in den letzten Tagen die Darstellung, warum die Ampelparteien die Grundsteuer angehoben haben. Gemäß Antragsbegründung der Ampelparteien hat sie keinen anderen Hintergrund als eine Verringerung der Neuverschuldung – es werden also mit den Mehreinnahmen (knapp 1 Mio. Euro in 2025) keine Ferienfreizeiten, Obdachlosenhilfen oder andere soziale Projekte finanziert. Zudem war der Haushalt auch ohne die Steuerhöhung genehmigungsfähig. Bei der letzten Erhöhung der Grundsteuer B – einstimmig im Stadtrat beschlossen und von der SPD als „alternativlos“ betitelt – galt es, die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Haushalte sicherzustellen, um nach neun Jahren Haushaltssicherung Schlimmeres von der Stadt abzuwenden.

Die Hintergründe zur aktuellen Haushaltssituation und die Idee einer Inflationsanpassung ab 2026 hat der Bürgermeister bereits im Oktober 2024 öffentlich in seiner Haushaltsrede dargelegt (www.sankt-augustin.de/haushaltsrede-2025).

Viel Unmut ist allein durch die von Bund und Land vorgegebene Grundsteuer-Reform entstanden. Eigentlich sollte die Gesamteinnahme aus dieser Steuer 2025 möglichst unverändert gegenüber 2024 bleiben. Es wäre zwar zu individuellen Verschiebungen gekommen, sodass einzelne Personen nach der Reform eventuell mehr, andere aber weniger zahlen müssten – insgesamt hätte sich dies in Sankt Augustin aber ausgeglichen. Dies hatte Olaf Scholz als früherer Finanzminister bereits 2019 versprochen und als Bundeskanzler (SPD/Grüne-Regierung) jüngst sogar nochmals bekräftigt (Bericht aus Berlin, 26.01.2025).

Die Hoheit über die Grundsteuer B liegt aber nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Stadträten. In vielen Kommunen wurde die Aufkommensneutralität umgesetzt – nicht aber in Sankt Augustin. Hier hat die Ampelmehrheit dafür gesorgt, dass das Versprechen von Olaf Scholz ein leeres war und dass auch die Empfehlung des Bundes der Steuerzahler nicht umgesetzt wurde. Durch die nun viel zu kurzfristig beschlossene Steuererhöhung ist die Aufkommensneutralität der Grundsteuer B nicht mehr gegeben und führt zu Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger.

Die CDU hat geschlossen gegen die Steuererhöhung gestimmt.