Knülle (SPD) beantragt Einstellung des Klageverfahrens gegen Bürgermeister

24.01.2024
Beitrag

Öffentliche Sitzung im Verwaltungsgericht Köln, 16. Januar 2024: Auf der Tagesordnung stand die Feststellungsklage von Marc Knülle, Frakionsvorsitzender der SPD Sankt Augusin, der in seiner Funkion als Ratsmitglied klagte, dass der Ordnungsruf, den er in einer Ratssitzung in 2022 durch den Sitzungsvorsitzenden, Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf, erhalten hat, rechtswidrig gewesen sei.

Neben ihm sind zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen und ein Fachanwalt in Vertretung für den als Amtsperson beklagten Bürgermeister der Stadt Sankt Augustin sowie ein fünköpfiges Richterteam, bestehend aus drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern sowie drei Zuschauende anwesend.

Um was geht es konkret? Es geht darum, dass Redner in Ratssitzungen gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates nicht unterbrochen werden dürfen und solche Unterbrechungen mit Ordnungsrufen geahndet werden können.

Ein einzelner Ordnungsruf und auch ein zweiter gegen eine Person haben keinerlei Auswirkungen. Erst nach einem dritten könnte dem Verwarnten das Wort entzogen oder er könnte notfalls sogar von der Sitzung ausgeschlossen werden. Diese Folgemaßnahmen sind zwar möglich, müssen aber nicht zwingend erfolgen und liegen im Ermessen des Sitzungsleiters. Nach einer Sitzung „verfallen“
Ordnungsrufe und haben keinerlei weitere Auswirkungen.

Nach einer generellen Einführung und Übersicht durch die Vorsitzende Richterin wird der Tonbandausschnitt der damaligen Ratssitzung abgespielt. Es ist deutlich zu hören, wie ein Redner durch Zwischenrufe mehrmals unterbrochen wird, was nach einiger Zeit dazu führt, dass der Bürgermeister laut und deutlich alle Ratsmitglieder auffordert, sich an die Geschäftsordnung zu halten.
Nur kurze Zeit später erfolgt ein weiterer deutlicher Zwischenruf von Herrn Knülle, der damit den Redner offensichtlich erneut unterbricht. Das Gericht hatte in seiner Vorbereitung sogar schon die Zeit gestoppt, die zwischen dem Hinweis an alle und dem konkreten Ordnungsruf gegen Herrn Knülle lag – es waren genau 35 Sekunden.

Die vorsitzende Richterin weist darauf hin, dass die Unterbrechung des Redners unzweifelhaft erkennbar ist. Danach erläutert sie nochmals einige, insbesondere für juristische Laien gedachte, Punkte zur Verfahrens- und Betrachtungsweise und geht dann in die mündliche Erörterung über, in der Knülle als Kläger die unterschiedlichsten Punkte vorbringt. Beispielsweise sei der
Ordnungsruf gegen ihn überzogen gewesen – insbesondere, weil er in seinen vielen Jahren seiner Ratszugehörigkeit noch nie einen erhalten habe und der Bürgermeister anders hätte reagieren können.

Die Vorsitzende Richterin geht detailliert mit ruhiger Sachlichkeit auf jeden einzelnen Punkt ein. Beispielsweise führt sie aus, dass wenn Knülle in der Vergangenheit noch keinen Ordnungsruf erhalten habe, er schlicht Glück gehabt hätte – insbesondere könne das nicht als Argument herangezogen werden, da es keine „Gleichheit im Unrecht“ gäbe. Der Bürgermeister habe außerdem
das mildeste Mittel der Geschäftsordnung angewandt und sogar vorher noch eine allgemeine „Warnung“ ausgesprochen.

Das Gericht wies Herrn Knülle als Kläger darauf hin, dass er selbstverständlich auf einem Urteil bestehen könne. Durch dieses Vorgehen würden allerdings die Gerichtskosten steigen und Herr Knülle hätte sicherlich einen Eindruck gewonnen, in welche Richtung das Gericht hinsichtlich der Entscheidung tendiert. Alternativ könnte er auch die Einstellung des Verfahrens beantragen, was das Prozedere abkürzen und keine weiteren Kosten produzieren würde, sofern Herr Knülle sich zudem unmittelbar bereiterklärt, die Gerichtskosten zu tragen.

Herr Knülle beantragte unmittelbar die Einstellung des Verfahrens, wozu die Beklagtenseite und auch das Gericht direkt zustimmen. Daraufhin fragt ihn die Richterin für das Protokoll, ob er die Gerichtskosten vollständig übernimmt – Herr Knülle bestätigt dies.

Man darf sich aber fragen, was Herrn Knülle überhaupt bewogen hat, zu klagen. Er hat insbesondere in den letzten zehn Jahren schon mehrfach persönlich, als Fraktionsvorsitzender der SPD oder als Mitglied der Sankt Augustiner Ampel-Koalition Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und anderes vor allem gegen Bürgermeister Dr. Leitterstorf und seinen Vorgänger Klaus Schumacher
initiiert. Dabei geht er immer mit großem Tamtam an die Presse. Er hat aber noch kein einziges Mal Erfolg mit einer solchen Aktion gehabt – und natürlich hat er zu diesen Misserfolgen nie eine Pressemitteilung geschrieben.

Das Einzige, was das alles gebracht hat, sind umfangreiche Aufwendungen in der Stadtverwaltung, in der Kommunalaufsicht und an anderen Stellen. Das kostet Zeit und damit natürlich auch Geld und verursacht zudem vermeidbaren Unmut bei dem einen oder anderen Mitarbeiter. Und in diesem Fall trägt Herr Knülle zwar die Gerichtskosten, aber der Aufwand in der Stadtverwaltung geht sicher darüber hinaus. Und wir wissen alle, dass die Mitarbeiter der Stadt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Besseres zu tun haben, als sich hier mit etwas zu beschäftigen, wodurch Herr Knülle noch nicht mal einen Nachteil hatte. Denn Kosten oder andere Nachteile sind ihm durch den Ordnungsruf nicht angefallen und in der Presse ist darüber nirgends berichtet worden. Fraglos steht Herrn Knülle das Recht zu den oben geschilderten Maßnahmen zu – aber nur, weil man ein Recht zu etwas hat, muss man dies nicht durchsetzen. Vielleicht fragt sich Herr Knülle jetzt einmal selbst, was das soll, und verzichtet künftig auf derartige Verfahren. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber man kann alleine schon aus Kostengründen darauf hoffen.

(Es handelt sich um eine Zusammenfassung eines als Zuschauer teilnehmenden Kollegen)