SPD, Grüne, FDP und Aufbruch gehen ohne Not Kostenrisiko ein

19.10.2016
Fraktion

Die CDU Sankt Augustin ist offen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge in Sankt Augustin zur Ablösung des Verfahrens der Herausgabe von Krankenscheinen durch die Verwaltung. Es erleichtert den Flüchtlingen einen einfacheren Zugang zur medizinischen Versorgung.

U. a. deshalb hat sie gemeinsam mit allen anderen Fraktionen im Herbst 2015 einen gemeinsamen Antrag zur Einführung eingebracht. Der CDU-Fraktion war und ist dabei aber sehr wichtig, dass diese Entscheidung nicht zu erheblichem finanziellen Mehraufwand für die Stadt Sankt Augustin führt. So stand es auch auf Initiative der CDU im gemeinsamen Beschlussvorschlag.

Ohne Not haben die Fraktionen von SPD, Grüne, FDP und Aufbruch in der Sitzung des Sozialausschusses für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge zum 01.01.2018 votiert, obwohl die Stadtverwaltung den sinnvollen Vorschlag vorgelegt hat, die Erfahrungen der Städte Bornheim, Troisdorf und Hennef hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf die Stadt abzuwarten. Diese Städte führen die eGK zum 01.01.2017 bereits ein. Eine Entscheidung über die Einführung der eGK zum 01.01.2018, dem frühstmöglichen Zeitpunkt, wäre nach mehrmaliger Aussage der Verwaltung auch noch nach den Sommerferien 2017 möglich gewesen. Der Rat hätte bei einer endgültigen Entscheidung im Herbst 2017 also keinerlei Zeitverzögerung verursacht, sondern hätte Zahlen, Daten und Fakten aus den Nachbarkommunen noch in aller Ruhe auswerten können.

Während richtiger Weise permanent auf Transparenz und validen Zahlen zur Entscheidungsfindung bestanden wird, gehen die Fraktionen mit dem heutigen Beschluss das Risiko ein, dass auf die Stadt unverhältnismäßig hohe Mehrkosten zukommen könnten. Das kann mit heutigem Datum nicht vorausgesagt werden. Die für den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Techniker Krankenkasse erhält für die Abwicklung der Leistungserbringung über die eGK einen Verwaltungskostenersatz gemäß Rahmenvereinbahrung des Landes NRW in Höhe von 8% der tatsächlich erbrachten Leistungen, mindestens jedoch einen pauschalen Betrag von 10 EUR je Flüchtling pro Monat. Das bedeutet, dass bei derzeit ca. 700 in Sankt Augustin untergebrachten Flüchtlingen der Stadt monatlich Kosten in Höhe von 7000 Euro entstehen, selbst wenn überhaupt keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen würden. Es handelt sich hier immerhin um einen Betrag von circa 84.000 Euro pro Jahr.

Selbstverständlich wird die Stadtverwaltung bei Umstellung auf die eGK dahingehend entlastet, als dass die persönliche Ausgabe von Behandlungsscheinen an die Flüchtlinge entfällt. In einer Stellungnahme der Stadtverwaltung an den Sozialausschuss (Stellungnahme zu DS-Nr. 15/0258) im September 2015 wird folgendes festgehalten: „Den voraussichtlichen Entlastungen steht daneben ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, insbesondere in den ersten Aufenthaltswochen der Flüchtlinge, sowie bei der Rückforderung der Gesundheitskarten bei Beendigung des Leistungsbezuges gegenüber. Die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere zur Erstellung und Übermittlung von Lichtbildern sind kurzfristig sicher zu stellen. Die vorgesehene Bestätigung der Identität des Leistungsberechtigten durch die Stadt Sankt Augustin kann ausschließlich auf den vom Leistungsberechtigten (gegenüber der Ausländerbehörde) selbst gemachten Angaben beruhen, Ausweispapiere sind häufig nicht vorhanden“

Mittlerweile besteht die Möglichkeit der technischen Sperre der Gesundheitskarte. Jedoch auch hier fällt ein Verwaltungsaufwand an, denn die Stadtverwaltung muss bei Beendigung des Leistungsbezuges die Krankenkasse auffordern, eine Sperre der Krankenversichertenkarte vorzunehmen.

Und weiter heißt es in der Stellungnahme: „Durch diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand werden sich entgehen der Prognosen faktisch keine wesentlichen Einsparpotentiale in der Leistungssachbearbeitung ergeben.“ Nach Aussage der Verwaltung stehen der Verwaltungskostenpauschale an die Krankenkasse in Höhe von 8% der erbrachten Leistungen also keine echten Einsparungen in der Verwaltungsarbeit der Stadtverwaltung entgegen!

Auch das Nutzungsverhalten der Anspruchsberechtigten ist bei Einführung einer eGK vielleicht ein anderes, wenn keine Behandlungsscheine mehr persönlich abgeholt werden müssen. Sie können sinken, steigen oder auf gleichem Niveau bleiben. Insbesondere auch für diesen Punkt ist die CDU-Fraktion an den Erfahrungen derjenigen Nachbarkommunen interessiert, die die eGK zu Beginn des kommenden Jahres einführen. Die Stadt kann von diesen Daten nur profitieren. Die Vorlage der Stadtverwaltung hat genau diese Faktensammlung als Ziel gehabt, um mit validen Daten dann rechtzeitig eine Entscheidung für oder gegen eine Umstellung auf die eGK zu treffen.

Sascha Lienesch, stv. Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Wir bedauern sehr, dass der Sozialdezernent diesen eigenen guten Vorschlag in der Sitzung zurückgezogen hat. Aus diesem Grund hat sich die CDU-Fraktion in der Sitzung den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu eigen gemacht und dahingehend leicht modifiziert, dass der Erfahrungsbericht bis September 2017 vorzulegen ist, damit ein Beitritt zum Jahresanfang 2018 noch möglich bleibt.“ Damit hätte der Rat der Stadt alle Optionen behalten. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

Bedauerlicher Weise haben alle anderen Fraktionen gegen die Stimmen der CDU im Ausschuss beschlossen, die Verwaltung solle nun verbindlich den frühstmöglichen Beitritt ins eGK-Abrechnungsverfahren in die Wege leiten und dem Rat der Stadt Sankt Augustin den Antrag an den Rhein-Sieg-Kreis in der Dezember-Sitzung vorlegen. Alle anderen Fraktionen verzichten also bewusst auf eine Betrachtung der finanziellen Auswirkungen anhand echter Daten. „Wir können nur hoffen, dass der heutige Beschluss ab 2018 keine zu großen negativen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt haben wird."