
Im letzten Unterausschuss „Tagesbetreuung für Kinder“ ging es unter anderem um die Änderung der Satzung für die Elternbeiträge in der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Positiv für die Eltern war zu vermerken, dass viele Nachbarkommunen wie z. B. Hennef, Siegburg, Troisdorf und Bonn schon im letzten Jahr den Beitrag für die höchste Einkommensstufe auf 170 Euro angehoben haben, während er in Sankt Augustin nach wie vor 150 Euro beträgt – auch die niedrigeren Beiträge für die übrigen Einkommensstufen liegen in Sankt Augustin unter denen der Nachbarkommunen.
Negativ empfand die CDU-Fraktion den späten Zeitpunkt für die seitens der Verwaltung angedachte Satzungsänderung. Von der Planung her sollte sie bis zum 29.06. in den Gremien beraten und dann in der Ratssitzung an diesem Tage beschlossen werden. Aktuell laufen aber schon die Gespräche zwischen Eltern und den Trägern der OGS für die Verträge für das kommende Schuljahr, bei denen sowohl Eltern als auch Träger dann bis einen Monat vor Schuljahresbeginn nicht wüssten, über welche Beträge sie überhaupt verhandeln. Daher sprach sich die CDU für eine zeitliche Verschiebung der neuen Satzung aus, sofern dies seitens der Kommunalaufsicht zulässig ist. Die Verwaltung sagte zu, dass sie dies schnellstmöglich mit der Kommunalaufsicht im Rhein-Sieg-Kreis klären würde, damit in der nächsten Unterausschusssitzung über klare Fakten diskutiert werden kann.
In der Sitzung wurde seitens der anwesenden Fraktionen auch schon ansatzweise über mögliche Änderungen in der neuen Satzung gesprochen. Einig war man sich darin, dass möglichst auch die Beiträge für die Kindertagespflege und die Kindertagesstätten mit in die Überlegungen einbezogen werden müssen. Durch das aktuelle Familienrabattmodell – welches bei der letzten Satzungsänderung auf Initiative der CDU eingeführt wurde – hat eine Änderung im OGS-Bereich nämlich ggf. auch Auswirkungen auf die Einnahmen der Stadt im Bereich der Kindertagespflege und -stätten. Die CDU machte in der Sitzung zudem den Vorschlag, in die künftigen Diskussionen die nach dem kommenden Schuljahr neue gesetzliche Möglichkeit von prozentualen Steigerung direkt in die neue Satzung mit einzubeziehen. Dadurch hätten alle OGS-Beteiligten voraussichtlich für einen viel längeren Zeitraum Klarheit über die Kosten bzw. Einnahmen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Georg Schell: „Wichtig ist die Planungssicherheit für die Eltern und die Freien Träger. Die Eltern müssen genau wissen, was die OGS für ihr Kind kostet, und die Träger, mit welchen Einnahmen sie planen können.“
Empfehlen Sie uns!