
Die CDU-Ratsfraktion Sankt Augustin hat einen Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Digitalisierungsausschusses gestellt, indem sie die Verwaltung bittet auf umliegende Kommunen zuzugehen, um im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Die Geschwindigkeitskontrollen sollen der Verkehrssicherheit dienen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit vor Kitas, Schulen, Altenheimen und ähnlichen Institutionen sowie an weiteren Gefahrenpunkten im Stadtgebiet zu erhöhen.
Die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung ist den Kreisordnungsbehörden und großen kreisangehörigen Städten übertragen. Sankt Augustin verfügt zwar über mehr als 50.000 Einwohner, hat aber aus guten Gründen bislang keine Einstufung als große kreisangehörige Stadt beantragt und fällt daher nicht originär in diesen Zuständigkeitsbereich.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ist es jedoch nach aktueller Rechtsauslegung möglich Kontrollen durchzuführen. Auch das NRW-Innenministerium hat diese Rechtsauffassung bestätigt. Um die Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, kommen stationäre oder mobile Blitzer (autonom oder mit Personal, das die Anlage vor Ort bedient) in Frage. Der große Vorzug von mobilen und autonomen Anlagen (umgangssprachlich Blitzer-Anhänger) besteht darin, dass der Messbetrieb autonom erfolgen kann, sie mit nahezu jedem Kraftfahrzeug mit Anhängerkupplung bewegt werden können, der Schutz vor Vandalismus sehr hoch ist und je nach Ausstattung, die gesammelten Daten direkt drahtlos ins Rathaus übertragen werden. Der Personaleinsatz wird damit auf ein Minimum reduziert, da lediglich in regelmäßigen Abständen die Anlage an einen neuen Standort versetzt werden muss, sie ansonsten aber autark arbeitet. Je nach Ausführung beträgt der Zeitraum rund zehn Tage. Mit der neuesten LIDAR-Messtechnik sind gerichtsverwertbare, sichere Messungen mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich.
Den vergleichsweise geringen Kosten stehen zu erwartende weitere Erträge aus Verwarngeldern gegenüber, sodass die Maßnahme in Summe den städtischen Haushalt voraussichtlich nicht nennenswert belasten dürfte. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, sollte die Verwaltung auf umliegende Kommunen zugehen und über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verhandeln. Ziel sollte sein, dass die Stadt Sankt Augustin diese Aufgabe im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit einer gemessen an der Einwohnerzahl kleineren Kommune für diese Kommune gemeinsam wahrnimmt.
Der Antrag wird nach der Sommerpause im Ausschuss beraten.
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