Sankt Augustiner Kinder künftig bei Gymnasialanmeldeverfahren bevorzugt

27.09.2024
Fraktion

Weiterhin bleibt es möglich, dass z. B. Bonner Kinder einen Schulplatz in Sankt Augustin bekommen

Auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung und Weiterbildung hat der Rat der Stadt Sankt Augustin nun schulorganisatorische Maßnahmen beschlossen. Diese sehen vor, dass im Rhein-Sieg-Gymnasium schon im kommenden Schuljahr eine Mehrklasse gebildet wird, also künftig fünfzügig sein wird. Das war bereits beschlossen, wird jedoch nun um ein Jahr vorgezogen. Zugleich wurde beschlossen, dass das Anmeldeverfahren wie in den umliegenden Kommunen von vier auf drei Wochen verkürzt wird. Dabei wird es für die Fritz-Bauer-Gesamtschule ein 14tägiges vorgezogenes Anmeldeverfahren geben.

Zu umfangreichen Diskussionen in der Sitzung des Schulausschusses kam es beim Vorschlag der Stadtverwaltung künftig den Paragraphen 46 Absatz 6 des Schulgesetzes NRW auch in Sankt Augustin anzuwenden. Dieser besagt, dass im Anmeldeverfahren zwingend zunächst Schülerinnen und Schüler aus Sankt Augustin berücksichtigt werden dürfen und erst dann noch ggf. freie Schulplätze an Schülerinnen und Schüler umliegender Kommunen vergeben werden dürfen. Die umliegenden Städte verfahren schon seit längerer Zeit ebenso. Das ist grundsätzlich bedauerlich, aber zwingt uns in Sankt Augustin im Sinne der jungen Menschen in unserer Stadt nun dazu, diesen Schritt ebenso zu gehen.

„Wir können keinen Eltern in Sankt Augustin erklären, dass ihr Kind zwar in Sankt Augustin lebt, sie Grundsteuer zahlen, aber nach der Grundschule in Sankt Augustin kein Gymnasium in Sankt Augustin besuchen dürfen, weil sie in Konkurrenz mit z. B. Bonner Schülerinnen und Schülern leider keinen Platz bekommen haben“, so der schulpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Aladdin Beiersdorf-El Schallah.
So ist es bereits in den vergangenen Jahren geschehen. So kann es sein, dass ein Kind aus Bonn-Beuel morgens mit der Linie 66 durch Hangelar Richtung RSG fährt, während ein in Hangelar wohnendes Kind keinen Platz bekommen hat. Das ist unfair und wird mit der Anwendung des § 46, 6 zumindest teilweise behoben.

Durch die Bildung der Mehrklasse im Rhein-Sieg-Gymnasium wird die Situation entschärft. Es ist also selbstverständlich nicht ausgeschlossen, dass Schülerinnen und Schüler umliegender Städte auf ein Gymnasium in Sankt Augustin gehen dürfen. Hierzu ist erforderlich, dass nach den Anmeldungen Sankt Augustiner Kinder noch Plätze zur Verfügung stehen. Sollten schon die Anmeldungen Sankt Augustiner Kinder die Kapazitäten eines Gymnasiums überschreiten, so werden im Gesetz festgelegte Kriterien für die Vergabe der Schulplätze herangezogen. Dann kann es auch weiterhin sein, dass ein Sankt Augustiner Kind kein Platz an der Wunschschule bekommt.

Dadurch, dass die umliegenden Städte jedoch „ihre Kinder“ bevorzugen und es damit Sankt Augustiner Kindern schwer machen einen Schulplatz an ihren Schulen zu bekommen, sind wir im Interesse der Sankt Augustinerinnen und Sankt Augustiner zu diesem Schritt gezwungen“, stellt der Vorsitzende der CDU Ratsfraktion, Sascha Lienesch, fest.