
Die CDU Sankt Augustin und die Freie Wählergemeinschaft Aufbruch! haben beschlossen zur Kommunalwahl eine sog. Listenverbindung für die Wahl von Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern einzugehen.
Hintergrund: Nach der Kommunalwahl wählt der neue Stadtrat die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für die einzelnen Ortsteile unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirks erzielten Stimmverhältnisses. Das bedeutet in der Regel, dass die Partei mit dem stärksten Ergebnis das Vorschlagsrecht hat. Bei einer Listenverbindung von CDU und Aufbruch! werden die Stimmergebnisse zusammengerechnet. Wenn die Listenverbindung dann die meisten Stimmen in einem Ortsteil hat, so hat sie das Recht eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu benennen. Dieses Verfahren sieht die Gemeindeordnung vor.
"Diese Vereinbarung ist ein weiterer Ausdruck einer bisherigen konstruktiven Zusammenarbeit der vergangenen Jahre. So unterstützt der Aufbruch! auch den CDU-Bürgermeisterkandidaten Dr. Max Leitterstorf", freut sich Sascha Lienesch, Vorsitzender der CDU Sankt Augustin.
Ausdrücklich zunächst keine Auswirkungen haben die Listenverbindung und auch die Unterstützung des Bürgermeisters auf die Bildung einer formellen Kooperation im Rat nach der Wahl. Die Beratung über Bildung von Kooperationen wird im Lichte des Wahlergebnisses geführt und nicht vorweggenommen.
"Uns ist wichtig, dass die Menschen in den Ortsteilen eine starke und verlässliche Vertretung bekommen. Die Listenverbindung mit der CDU ist ein pragmatischer Schritt, um dies gemeinsam zu erreichen - ohne dabei unsere jeweilige Eigenständigkeit aufzugeben", erklärt Sabine Schmidt, Vorsitzende der Wählergemeinschaft Aufbruch!.
Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher haben unabhängig vom Vorschlagsrecht durch die Fraktionen im Rat ihr Amt überparteilich auszuüben. Dies wird schon seit Jahrzehnten in Sankt Augustin von den bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern gewährleistet.
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