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Das Ratsbündnis aus CDU, FDP und Aufbruch! begrüßt die im Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Integration und Inklusion einstimmig beschlossenen Anpassungen zur Ehrenamtskarte NRW. Die neuen Regelungen schaffen mehr Anerkennung, mehr Verlässlichkeit und bessere Bedingungen für alle, die sich in Sankt Augustin engagieren.
Eine zentrale Verbesserung für junge Engagierte: Jugendliche unter 18 Jahren können die Ehrenamtskarte künftig bereits nach einem Jahr Anwartschaft beantragen. Damit wird ihr Einsatz früher sichtbar und stärker gewürdigt.
Darüber hinaus wurden weitere strukturelle Änderungen beschlossen. Wer eine Ehrenamtskarte besitzt, muss erst nach drei Jahren einen Folgeantrag stellen und profitiert somit länger von den Vergünstigungen. Neuantragstellerinnen und -antragsteller müssen künftig zwei Jahre Engagement nachweisen. Auch sie erhalten die Karte anschließend für drei Jahre. Für Inhaberinnen und Inhaber der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW bleibt alles unverändert.
CDU Sprecher Marco Eck betont für das Ratsbündnis die Bedeutung der Anerkennung für das Engagement von Jugendlichen: „Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Es ist besonders wertvoll, wenn sich junge Menschen in unserer Stadt engagieren. Das wollen wir fördern. Daher freut es mich sehr, dass junge Menschen nun schneller von den Vorteilen profitieren können.“
Das Ratsbündnis hat mit seiner Zustimmung ein klares Zeichen für das ehrenamtliche Engagement und dessen bestmögliche Unterstützung gesetzt.
Mehr Informationen zur Ehrenamtskarte in Sankt Augustin:
Schon seit ihrer Einführung im Jahr 2009 – aufgrund der Initiative der FDP – ist die Ehrenamtskarte bei den ehrenamtlich Tätigen sehr beliebt. Auch im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 wurden wieder 50 Ehrenamtskarten ausgestellt. 26 Personen erhielten die Karte erstmals nach Beantragung. 24 Personen stellten einen Wiederholungsantrag. Zusätzlich wurden 53 Jubiläumsehrenamtskarten ausgestellt.

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