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Nach dem Austausch mit den freien Trägern und den Eltern, hat das Ratsbündnis nochmals intensiv über die Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) beraten und einen erweiterten Antrag dazu gestellt. Dieser ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Haushaltsdisziplin sowie sozialer Verantwortung und Qualitätssicherung und wird auch von Bürgermeister Max Leitterstorf unterstützt.
„Wir stehen zu unserer Aussage, dass es nicht um Einsparungen zulasten der Kinder geht. Deshalb soll die Pauschale für die OGS-Plätze im Schuljahr 2026/2027 nicht unter das aktuelle Niveau sinken. Das inkludiert auch die Ferienbetreuung. Damit garantieren wir, dass es weder zu Qualitätseinbußen noch zu finanziellem Druck auf die Angebote oder das Personal kommt. Dadurch erhalten die Träger zudem Planungssicherheit“, betont Jessica Stoltze, Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss.
Hinsichtlich der Ferienbetreuung soll nach wie vor dem vielfach geäußerten Elternwunsch nach einer wochenweisen Buchung nachkommen werden. Anstelle einer pauschalen Gebühr in Höhe von 120 Euro pro Kind pro Woche, schlägt das Ratsbündnis eine sozial nach Einkommen gestaffelte Gebühr vor. Der dafür erforderliche, zusätzliche Aufwand für den städtischen Haushalt beläuft sich auf etwa 50.000 Euro. Davon ca. 21.000 Euro im Haushaltsjahr 2026.
Wolfgang Köhler vom Aufbruch! führt weiter dazu aus: „Durch die Staffelung der Gebühren für die Ferienbetreuung und die wochenweise Buchbarkeit können mehr Familien von dem Angebot Gebrauch machen. Für die Träger bedeutet das, dass die Angebote auch mit höherer Wahrscheinlichkeit tatsächlich in Anspruch genommen werden, sodass sie insbesondere die personell benötigten Ressourcen entsprechend verlässlicher planen können.“
„An unserem Prüfauftrag für das Pilotprojekt einer Offenen Ganztagsschule in städtischer Trägerschaft halten wir weiterhin fest. Wir wollen damit mehr Transparenz bei den Kosten herstellen und eine bessere Vergleichbarkeit – nämlich der Kostenstrukturen innerhalb des eigenen Stadtgebiets – schaffen. So sollen künftig Overhead-Kosten identifiziert und reduziert werden, aber auch mögliche Synergieeffekte aufgezeigt werden“, berichtet Jörg Pütz (FDP).
Die Entscheidung über die Einrichtung einer städtischen OGS erfolgt erst nach einer gründlichen Prüfung sowie einer Beratung in den zuständigen Fachausschüssen; folglich frühestens ab dem Schuljahr 2027/2028.

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