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In den Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bau-Turbo“) sieht das Sankt Augustiner Ratsbündnis einen wichtigen Schritt für mehr Wohnraum und klare Verfahren. Im gestrigen Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmte das Bündnis der entsprechenden Verwaltungsvorlage zu.
Mit den neuen Leitlinien setzt die Stadt einen klaren Rahmen für die Anwendung der bundesrechtlichen Neuerungen, die darauf abzielen, insbesondere im Innenbereich schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. So soll dieser durch Nachverdichtung und Umnutzung ermöglicht werden.
René Puffe, planungspolitischer Sprecher der CDU, betont: „Wir wollen zusätzlichen Wohnraum ermöglichen, aber im Zusammenspiel mit einer zielgerichteten Stadtentwicklung. Die Leitlinien eröffnen Chancen für sinnvolle Nachverdichtung und sichern gleichzeitig die kommunale Planungshoheit. Das ist ein verantwortungsvoller Weg für Sankt Augustin.“
Darüber hinaus sorgen die Leitlinien für Transparenz, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit. Das Ratsbündnis sieht, wie die Verwaltung, die Notwendigkeit der Leitlinien zur Gewährleistung einer geordneten und zielgerichteten Stadtentwicklung um sicherzustellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher getroffen werden.
„Wichtig ist uns, dass Verfahren transparent bleiben und für potenzielle Antragstellende nachvollziehbar sind. Eine Veröffentlichung der Leitlinien auf der Webseite der Stadt Sankt Augustin ist daher der richtige Schritt. Mit den klaren Kriterien verhindern wir Willkür, stärken das Vertrauen in politische Entscheidungen und ermöglichen zugleich neue Wohnperspektiven,“ so Wolfgang Köhler (Aufbruch!).
Die Anwendung des Bau-Turbos ist kein Freifahrtschein für beliebige Bauvorhaben. Die Leitlinien definieren klar, in welchen Fällen der Ausschuss entscheidet und wann die Verwaltung zustimmen kann. Damit bleibt die Stadtentwicklung steuerbar und nachvollziehbar.
Jörg Pütz (FDP) ergänzt: „Das Ratsbündnis findet es gut, dass die Verwaltung plant, die Leitlinien nach ein bis zwei Jahren zu evaluieren. So können Erfahrungen aus der Praxis einfließen und die Leitlinien weiterentwickelt werden. Das ist Politik, die sich an veränderte Bedürfnisse anpasst.“

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