Ampel in Sankt Augustin erhöht Grundsteuer B

04.12.2024
Fraktion

CDU stimmt gegen die Erhöhung

Gestern Abend fand die letzte Ratssitzung in diesem Jahr statt. In der Sitzung wurde auch über den Haushalt der Stadt Sankt Augustin für das Jahr 2025 diskutiert.

Streitpunkt zwischen der Ampel-Mehrheit im Rat und der CDU war eine von der Ampel vorgeschlagene und beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B zum 1. Januar 2025 von 750% auf 796%.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete den Gesetzgeber die Grundsteuer zu reformieren. Die Stadt Sankt Augustin hat diese Reform natürlich auch umzusetzen.

Die Empfehlung von Bund und Land dazu ist, dass die Umstellung der Grundsteuer möglichst "aufkommensneutral" sein soll. Das bedeutet, dass die Stadt in etwa das gleiche über die Steuer einnimmt wie vor der Reform. Es soll nicht der Eindruck aufkommen, dass man eine Steuererhöhung in der Reform versteckt. Eine Erhöhung ist trotzdem nicht verboten. Aufkommensneutral bedeutet nicht, dass nicht der einzelne Steuerzahler mehr bezahlen muss. Im Schnitt wird ungefähr die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger entlastet und die andere Hälfte - aufgrund gestiegener Grundstückswerte - mehr belastet. Teils sogar erheblich.

Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf und alle Fachbereiche der Verwaltung haben in den letzten Wochen und Monaten alles daran gesetzt einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, der die Aufkommensneutralität erreicht. Der Vorschlag der Verwaltung war es, den Hebesatz bei 750% zu belassen.

Die CDU Ratsfraktion ist strikt gegen die Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2025 und hat diese von der Ampel vorgeschlagene Erhöhung folgerichtig im Stadtrat abgelehnt.

"Wir sollten die Bürgerinnen und Bürger in nächsten Jahr nicht noch zusätzlich belasten. Wir mussten bereits die Kita- und OGS-Gebühren erhöhen. Eine Grundsteuererhöhung ist eine zusätzliche Belastung, insbesondere für Familien", meint der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Eldach Herfeldt.

Die Steuer trifft einerseits die Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum und andererseits auch alle Mieter, denn die Grundsteuer darf der Eigentümer eines Mietshauses auf die Mieter umlegen.

"Ob wir im nächsten Jahr zu Steuererhöhungen gezwungen sein werden, bewerten wir dann in den Beratungen zum nächsten Haushalt für das Jahr 2026. Die CDU wird sich der Diskussion nicht verweigern. Jetzt ist die Erhöhung aber nicht nötig", so der Fraktionsvorsitzende Sascha Lienesch MdL.

Die Steuererhöhung ist nun mit Mehrheit aus SPD, Grüne und FDP beschlossen worden und gilt ab dem kommenden Jahr. "Das ist die Steuererhöhung der Ampel in Sankt Augustin", stellt Lienesch fest.