CDU-Fraktion zu Vergabefehlern und der Baumaßnahme Schützenweg

02.10.2016
Fraktion

Das in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2016 sehr umfangreich diskutierte Gutachten aus Sicht des Kommunal- und Vergaberechts der Rechtsanwaltskanzlei Luther kommt unzweifelhaft zu dem Ergebnis, dass dem von einigen anderen Fraktionen sehr heftig kritisierten Bürgermeister

Klaus Schumacher keinerlei Fehlverhalten im Zusammenhang mit Vergaben im Bereich der Flüchtlingsunterbringung – z. B. Schützenweg – und Flüchtlingsversorgung anzulasten ist.

Darüber hinaus wurde in dieser und auch schon in früheren Gremiensitzungen zu dieser Thematik seitens der CDU-Fraktion wiederholt deutlich darauf hingewiesen, dass sehr viele der vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) in seinem Bericht zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen formal zu Recht aufgeführten nicht korrekten Vorgänge vor dem Hintergrund der Zeit zu sehen sind, in der sie erfolgten. Dass in einer solchen Zeit, in der mehrfach 40 oder mehr Personen mit einem Vorlauf von nur zwei Tagen unterzubringen und zu versorgen waren, nicht alle Vorschriften einzuhalten waren, liegt für die CDU-Fraktion auf der Hand – jedes andere Vorgehen wäre zum Nachteil der hilfesuchenden Menschen gewesen. Das Handeln der Stabsstelle Flüchtlinge und damit das ihres Leiters und aller ihrer Mitarbeiter inklusive dem umfangreichen Arbeitseinsatz verdient daher nach wie vor größte Anerkennung. Ebenfalls wird die umfangreiche direkte und indirekte Unterstützung der Stabsstelle durch andere Stellen im Rathaus von uns äußerst positiv bewertet. Und festzuhalten ist darüber hinaus auch, dass das RPA gemäß seiner Aufgabenstellung völlig richtig gehandelt hat, indem es wie immer mögliche Fehler aufgelistet und der Verwaltung und der Politik zur Bewertung mitgeteilt hat.

Bezüglich der Baumaßnahme Schützenweg ist im Nachhinein festzustellen, dass eine frühere engmaschige Bauüberwachung vor Ort zu weniger Problemen geführt haben dürfte, als dies aktuell der Fall ist. Ob es alleine deswegen ein Fehler war, die Baumaßnahme durch die Stabsstelle Flüchtlinge, die dem Dezernenten III untersteht, steuern zu lassen und nicht durch das Gebäudemanagement, welches aufgrund anderer Projektprioritäten nicht dazu in der Lage war, darf durchaus bezweifelt werden. Denn die Verwaltung führte auf Nachfrage der CDU aus, dass alleine in den letzten fünf Jahren fünf weitere Bauprojekte nicht oder nur teilweise durch das Gebäudemanagement abgewickelt wurden – und das ohne ähnliche Problem. Es steht aber für die CDU außer Frage, dass künftig keine derartige Baumaßnahme mehr ohne eine ausreichende interne oder externe Überwachung durchgeführt wird; egal, von welcher Abteilung sie seitens der Verwaltung betreut wird.

Ob aus den jetzt gewonnenen Erkenntnissen rund um die Baumaßnahme Schützenweg konkrete organisatorische Änderungen erfolgen müssen, wird zum einen durch die Verwaltung intensiv geprüft – erste Maßnahmen gab es schon – und ist zum anderen aus unserer Sicht auch politisch im Rahmen der schon laufenden Überlegungen zu Stellen- und Organisationsentwicklung zu beraten.
Wichtig ist für die CDU aber auch die Feststellung, dass es sich offensichtlich nicht um ein strukturelles, also ständig wiederkehrendes Problem handelt. Wäre dies der Fall, hätte es bei den in der Vergangenheit nicht durch das Gebäudemanagement betreuten Maßnahmen vergleichbare Schwierigkeiten gegeben oder sie müssten bei den aktuell laufenden zwei Maßnahmen für Flüchtlingsunterkünfte in Birlinghoven und Menden in ähnlicher Form auftreten, was unserer Kenntnis nach nicht der Fall ist.

In der Sitzung wurde wiederholt aus der Politik die Begrifflichkeit von „an den Pranger gestellten Mitarbeitern“ benutzt. Dies ist aus Sicht der CDU völlig falsch. Niemand – weder der Bürgermeister, noch das RPA, noch die Rechtsanwälte, noch eine Fraktion – hat einen Verwaltungsmitarbeiter an den sprichwörtlichen Pranger gestellt. Das RPA hat wie üblich einen nichtöffentlichen (!) Bericht erstellt, in dem es aus seiner Sicht – und das im Auftrag des Rates - Fehler im Verwaltungshandeln aufführt. Dadurch wird niemand in irgendeiner Form angeklagt, sondern der Verwaltung wird die Möglichkeit gegeben, entweder darzustellen, dass es sich um keinen Fehler handelte, oder Maßnahmen einzuleiten, um tatsächliche Fehler künftig zu vermeiden – dies ist seit vielen Jahren gängige und anerkannte Praxis. Eine Stellungnahme zu einem RPA-Bericht – ob nun durch die Verwaltung oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt – kann in der Folge gar nicht Ursache für ein „an den Pranger stellen“ von Mitarbeitern sein, sofern es sich nur auf konkrete Sachverhalte und Stellen bezieht, die schon im ursprünglichen Bericht des RPA genannt wurden – was bei allen Betrachtungen eindeutig der Fall ist.

Das sehr negative Gefühl, das Mitarbeiter der Verwaltung hatten, als über sie persönlich, ihre Dienststelle oder ihre Abteilung aus ihrer Sicht kritisch in der Öffentlichkeit berichtet wurde, wurde nicht durch den Bericht oder das Gutachten ausgelöst, sondern vielmehr durch die strafbare Weitergabe des nichtöffentlichen RPA-Berichts durch eine unbekannte Person und in der Folge durch den großen politischen Fehler von SPD, Grünen, FDP und Linken im Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich gegen Stimmen der CDU, den vom RPA als nichtöffentlich deklarierten Bericht öffentlich zu behandeln. Es steht außer Frage, dass wie üblich aufgezeigte Fehler politisch zu diskutieren sind und vieles auch spätestens bei den sachlichen Ergebnissen öffentlich zu machen ist. Aber das Hineinziehen von Personen in die öffentliche Diskussion hätte bei der vom RPA empfohlenen und von der CDU unterstützten Vorgehensweise vermieden werden können.

Georg Schell, Fraktionsvorsitzender der CDU: „Spätestens im Nachhinein hat sich leider gezeigt, dass das Beharren der CDU auf der Nichtöffentlichkeit des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes richtig war. Es ist zu befürchten, dass sich die Art und Weise der öffentlichen Diskussion negativ auf die Motivation einiger Verwaltungsmitarbeiter ausgewirkt hat. Hier wird einiges an Zeit und Mühe zu investieren sein – auch seitens der Politik – um hier wieder den früheren Stand zu erreichen. Es ist unbedingt notwendig, dass auch künftig Verwaltungsmitarbeiter das Gefühl haben, dass die Politik in besonderen Belastungssituationen – wie z. B. in der Hochphase der Flüchtlingszuweisungen – uneingeschränkt hinter ihnen steht.“

Zu guter Letzt muss doch noch ein Gedanke an die SPD-Fraktion und ihren Fraktionsvorsitzenden Marc Knülle verloren werden. Nicht nur die Art und Weise, in der er in Vertretung seiner Fraktion in der Sitzung versuchte, das Gutachten sowie die in der Sitzung anwesenden Ersteller des Gutachtens - Achim Meier und Dr. Nora Otoo - und deren ganze Kanzlei zu diskreditieren, sind einer sachlichen Diskussion im politischen Raum schlicht nicht würdig. Auch ein von ihm sogar im Radio geäußerter Vergleich mit dem WCCB ist völlig fehl am Platze. Denn es ist für die CDU ganz eindeutig, dass bei dem Projekt Schützenweg im Gegensatz zum WCCB niemand mit irgendwelchen betrügerischen Ambitionen am Werk war oder ist.

Georg Schell: „Die Vergleiche von Herrn Knülle sind an billigem Populismus kaum zu überbieten und ein neuer Tiefpunkt – sogar für ihn. Zudem vergisst er, dass seine Parteifreundin, die damalige Bonner OB Bärbel Dieckmann, zwar die relevanten Verträge unterschrieb, aber an der Aufarbeitung des WCCB-Skandals praktisch gar nicht mitgearbeitet hat; ganz im Gegensatz zu unserem Bürgermeister Klaus Schumacher.“