
Wie demotivierend für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung muss es sein, dass die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes nun auf die Besoldungsstufe A15 (von derzeit A14) angehoben wird, obwohl zwei unabhängige Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommen?

Nach längerer Diskussion im Vorfeld und der Sitzung entschied der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Sankt Augustin im Dezember 2015, dazu ein neues Gutachten in Auftrag zu geben. Hierbei war Voraussetzung, dass entweder die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) oder ein durch sie zertifiziertes Unternehmen die Bewertung vornehmen solle.
Das durch das ausgewählte, zertifizierte Unternehmen erstellte Gutachten ist in seiner Bewertung ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sankt Augustin mit der Besoldungsstufe A14 einzuordnen ist. Der derzeitige Stelleninhaber hat dann anwaltliche Beratung in Anspruch genommen. Der Anwalt, der unserer Kenntnis nach nicht KGSt-zertifiziert ist, hat in einem Schreiben das zweite Gutachten kritisiert und ist zum Schluss gekommen, dass eine A15-Bewertung gerechtfertigt sei. Hierfür nannte er mehrere Gründe.
Die Meinung des Rechtsanwaltes birgt aus Sicht der CDU-Fraktion das erhebliche Risiko parteiiisch zu sein, da die Stellungnahme im Auftrag des Stelleninhabers erfolgte. Die CDU-Fraktion hat sich im Rat dafür ausgesprochen, dass dem Gutachter nun die Gelegenheit gegeben werden sollte, die Kritik an seinem Gutachten auszuräumen bzw. Stellung dazu zu beziehen. Der Bürgermeister teilte mit, dass er den Gutachter sogar schon entsprechend informiert hat und in wenigen Tagen eine Stellungnahme erhalten wird. Der Rat hätte also die Angelegenheit in den schon in drei Wochen tagenden Haupt- und Finanzausschuss verweisen können und aus Sicht der CDU müssen. Der Ausschuss hätte dann das Verfahren objektiv und mit allen notwendigen Informationen versehen zu Ende bringen und über die Bewertung der Stelle entscheiden können. Der Antrag der CDU auf diese Verweisung fand leider keine Mehrheit.
„An einem objektiven Ende des Verfahrens waren die übrigen Fraktionen leider augenscheinlich nicht mehr interessiert. Obwohl sie das zweite Gutachten vehement gefordert hatten, haben sie nun das Ergebnis nicht akzeptiert. Das Gutachten erbrachte ja leider nicht das gewünschte Ergebnis. Zudem haben sie sich u. a. der Einzelmeinung einer Rechtsauffassung eines Anwaltes angeschlossen“, so Georg Schell, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sankt Augustin. Diesen politischen Beschluss, den die Fraktionen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen haben, hätten sie auch vor etwas mehr als einem Jahr treffen können. Dabei wären sogar noch Haushaltsmittel für den externen Gutachter gespart worden.
Besonders die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, die sich durch gute Arbeitsleistungen ebenfalls eine höhere Bewertung ihrer Stelle versprechen, müssen sich nun die Augen reiben über diesen Vorgang. Zur Motivation der Mitarbeiter trägt das sicherlich nicht bei. Bisher war es absolut üblich, dass sich der Rat der Stadt Sankt Augustin an den externen Bewertungen durch Fachleute orientiert, da die meisten Ratsmitglieder keine Expertise in dem Bereich besitzen. Schon vor Jahren entschied sich der Rat, dass Stellenbewertungen nicht mehr durch die Stadt selbst vorgenommen werden, sondern durch externe Unternehmen. Das hat den Vorteil der Objektivität und Unvoreingenommenheit. Die Bewerter kennen die Stelleninhaber nicht und haben zudem Vergleichswerte aus anderen Kommunen.
Am Mittwoch wurde trotz zweier Gutachten, die beide zum gleichen Ergebnis kommen, eine Höhergruppierung der Stelle auf A 15 durch die Fraktionen SPD, Grüne, FDP, Die Linke und Aufbruch beschlossen. Die CDU-Fraktion hat den Antrag abgelehnt.
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