NRW-CDA beschließt einstimmig Reform von Werkverträgen und Leiharbeit

02.05.2016
CDA

Die 31. Landestagung der CDA Nordrhein-Westfalens beschloss auf Antrag der CDA Köln, CDA Mittelrhein und CDA Rhein-Erft einstimmig eine Reform von Werkverträgen und Leiharbeit, um so den Missbrauch in beiden Bereichen zu stoppen.

Werkverträge und Leiharbeit sollten eigentlich der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes dienen. Nicht nur die stark gestiegenen Zahlen deuten aber heutzutage auf einen hunderttausendfachen Missbrauch hin. So gibt es in Deutschland ca. 600.000 Werkvertragskonstruktionen und ca. 1 Mio. Leiharbeitnehmer. Dadurch erlebt man in Betrieben eine Mehrklassengesellschaft bestehend aus nach Tarif bezahlten Arbeitnehmern/innen erster Klasse, Leiharbeitnehmer/innen mit schlechterer Bezahlung zweiter Klasse und Werkvertragsunternehmern/innen dritter Klasse ohne Kündigungsschutz und ohne Sozialversicherungspflicht. Neben der Gefahr der schlechten Bezahlung, besteht auch die Gefahr der Scheinselbstständigkeit und der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, also der Deklarierung eines Leiharbeitsverhältnisses als Werkvertrag, um u.a. Sozialabgaben zu sparen. Besonders absurd wird die Situation, wenn Werkunternehmen Teil des eigenen Konzern sind. Die schlechte Bezahlung wiederum belastet in der Folge durch sogenannte Aufstocker und das Nichteinzahlen in die Rentenkasse die Sozialsysteme.

Übrigens: Sinnvolle Werkverträge stellt niemand in Frage!

Die CDA NRW hat nun beschlossen, Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit zu stoppen. Dies soll zum einen durch klarere Regeln für Werkverträge geschehen: Kern der Reform ist die Neueinführung eines §611a BGB, in dem die vertragstypischen Pflichten beim Arbeitsvertrag geregelt werden. Es wird darin beschrieben, wann ein Arbeitsvertrag, also eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Somit findet eine klare Abgrenzung zwischen selbstständiger und nicht-selbstständiger Beschäftigung statt. Ebenfalls werden die Informationsrechte für Betriebsräte gestärkt. Betriebliche Interessenvertretungen erhalten das Recht, den Einsatz von Fremdfirmen zu verweigern. Ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften soll eingeführt werden – Subunternehmerketten begrenzt werden.

Zum anderen soll eine stärkere Gleichstellung von Leiharbeitnehmern erfolgen: Die Überlassungshöchstdauer wird auf 18 Monate begrenzt. Nach neun Monaten greift das sogenannte Equal Pay, wonach Leiharbeitnehmer/innen nicht schlechter bezahlt werden dürfen als die Stammbelegschaft. Leiharbeitnehmern/innen können nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Sie werden bei wichtigen Schwellenwerten (§112a BetrVG) und den Unternehmensmitbestimmungsgesetzen berücksichtigt. Illegale Werkverträge dürfen nicht mehr nachträglich in legale Leiharbeit umgewandelt werden. Abschließend müssen branchenspezifische Regelungen geschaffen werden, die die Weiterbildung beschäftigter Leiharbeitskräfte verbessert.

Die CDA NRW fordert nun die Bundesregierung auf, auf Basis dieses Beschlusses noch im ersten Halbjahr 2016 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.