CDU für transparentes Verfahren

28.06.2024
Fraktion

Offene Kinder- und Jugendarbeit in Sankt Augustin

Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird in Sankt Augustin durch eine Vielzahl von freien Trägern durchgeführt. Die Verträge der Stadt mit diesen Trägern sind in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zum 1. Januar 2025 steht nun eine Verlängerung an, über die der Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung beraten hat. Überrascht hat im Ausschuss die Ampel-Kooperation mit dem Antrag, die Stadt möge ausschließlich mit den bisherigen Trägern über eine Verlängerung ihrer Verträge verhandeln.

„Die CDU meint, dass es nicht im Sinne der Stadt ist, wenn hier kein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wird. Immer wenn der Staat Leistungen zu vergeben hat, dann sollte es für alle Anbieter die Möglichkeit geben, sich auf diese Verträge zu bewerben und ein attraktives Konzept vorzulegen. Möglicherweise ist eine Vergabe ohne eine solche Form des Wettbewerbs sogar rechtswidrig.“, so Dr. Christopher Beckmann, der jugendpolitische Sprecher der CDU Ratsfraktion.

Die CDU hat deshalb in der Sitzung ihre Bedenken vorgetragen und gefordert, dass ein offenes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden soll. Immerhin werden die Verträge nun für sechs Jahre abgeschlossen. Da auch die Verwaltung die Rechtswidrigkeit einer eingeschränkten Vergabe nicht ausschließen konnte, ist der Ausschuss den Bedenken der CDU gefolgt und hat einstimmig die Ausschreibung beschlossen.

Selbstverständlich würde auch die CDU es begrüßen, wenn die bisherigen Träger ebenfalls eine Bewerbung für die neuen Verträge einreichen würden, d. h. eine Folgebeauftragung ist explizit nicht ausgeschlossen.