Kein neues Wohngebiet „Am Rosenhain“ in Buisdorf

26.02.2018
Buisdorf

In Sankt Augustin besteht ein akuter Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Bei der Suche nach geeigneten Grundstücken stellten die Fraktionen der SPD, der Grünen und der FDP im letzten Jahr den Antrag auf Prüfung ob sich die Fläche des unbebauten Bereichs im Sankt Augustiner Stadtteil Buisdorf zwischen der Prinz-Eugen-Straße, der Autobahn A 3, der Bahnlinie Hennef-Siegburg und der Straße Am Rosenhain, zur Bebauung mit Wohnimmobilien eignet. Dazu sollte in der Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses (UPV) am 04.04.2017 der rechtsgültige Flächennutzungsplan (FNP) von der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung in eine Wohnbaufläche geändert werden.

Bereits bei der Aufstellung des FNP im November 2008 wurde wegen der hohen Lärmbelastung durch Autobahn, Flugzeuge und Eisenbahn eine Nutzung zur Wohnbebauung aufgegeben, da die Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen unverhältnismäßig hoch wären. Im Jahre 2006 stieß bei den Vorberatungen des CDU-Ortsverbandes Buisdorf zum FNP diese Einschränkung zu Lasten der Eigentümer auf Ablehnung.

CDU forderte schalltechnische Voruntersuchungen

Im Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss im April 2017 lehnte CDU-Ratsmitglied und Ortsvorsteher Bernhard Müller die Änderung des FNP – ohne vorherige schalltechnische Voruntersuchungen auf dem Gelände – ab und bat die Verwaltung nach diesem Ergebnis erneut zu beraten. Dieser Forderung schlossen sich nach weiterer Beratung die anderen Fraktionen und die Verwaltung an.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen nun vor: es wurde gutachterlich festgestellt, dass die Verkehrsgeräusch-Orientierungs-Werte für allgemeine Wohngebiete tags und vor allem nachts erheblich überschritten werden.

In dem Gutachten wird deutlich, dass bei Werten von nachts > 65 dB(A) in weiten Bereichen des Plangebietes die absolute Schwelle der Zumutbarkeit überschritten wird. Dazu empfiehlt das Gutachten, dass nur mit aufwändigen Lärmschutzmaßnahmen eine Gesundheitsgefährdung der künftigen Bewohner ausgeschlossen werden kann. So wird die Errichtung einer 800m langen und hochabsorbierenden Lärmschutzwand mit einer Höhe von 5m empfohlen. Jedoch selbst mit Lärmschutzwand läge der Lärmpegel im Außenbereich tagsüber noch deutlich oberhalb der Orientierungswerte, die passive Schallschutzmaßnahmen an den zu errichtenden Gebäuden erforderten.
Insbesondere diese Bewertung und andere Einwände, die sich aus Abfragen der beteiligten Träger öffentlicher Belange ergaben, führten im Ergebnis erneut dazu, dass der Standort für eine Wohnbebauung nicht geeignet ist.

So schlug die Verwaltung in der Sitzung des UPV am 30.01.2018 den Beschluss vor, die Planfläche für den unbebauten Bereich nicht im FNP in Wohnbaufläche zu ändern und die Darstellung „Vorrangfläche für Unterglasbetriebsweise (Gewächshäuser) bei gartenbaulicher Erzeugung“ und „landwirtschaftliche Nutzung“ unverändert zu belassen. Diesem Beschlussvorschlag schlossen sich die Fraktionen in der Sitzung einstimmig an.

Erneuerung der Lärmschutzwand an der A3 geplant

Entlang der Autobahn A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt ist zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die in den dort vorhandenen Häusern leben, in 2018 die Erneuerung der „in die Jahre gekommenen“ Lärmschutzwand durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant. Sie soll vom jetzigen Ende an der Überführung der Frankfurter Straße bis zur Eisenbahnbrücke in Richtung Süden verlängert werden und damit die Lärmsituation verbessern.