Kommunalaufsicht bestätigt Handeln des Bürgermeisters

28.09.2022
Fraktion

Vorwürfe der Ampel-Fraktionen als reine Luftnummer entlarvt

Mit Schreiben vom 23.09.2022 hat die Kommunalaufsicht bestätigt, dass der Bürgermeister rechtmäßig gehandelt hat. Die Ampel-Fraktionen hatten die Aufsichtsbehörde zu aufsichtsrechtlichem Einschreiten aufgefordert, da ihrer Meinung nach eine Organisationsverfügung des Bürgermeisters die Rechte des Rates verletze. Mit der Organisationsverfügung hatte Bürgermeister Max Leitterstorf den seit Ende 2020 dem Dezernat von Ali Doğan (SPD) zugehörigen Fachbereich Personal und Organisation wieder seiner Zuständigkeit zugeordnet, wie es zuvor über viele Jahre erprobt und bewährt war. Schon damals hatte die CDU den mehrheitlichen Beschluss kritisiert und für falsch gehalten, nicht zuletzt wegen der besonderen Umstände der damaligen Entscheidung, die unter Zeitdruck drei Tage nach Amtsantritt des neuen Bürgermeisters gefällt wurde, was von der Kommunalaufsicht nun gleichermaßen gewürdigt wurde. Die Gemeindeordnung NRW, so die Kommunalaufsicht, gibt dem Bürgermeister das Recht, die Aufgabenverteilung zu verändern und ihm besonders wichtige Themen zur „Chefsache“ zu machen.

„Einmal mehr lösen sich die Vorwürfe der Ampel-Fraktionen in Luft auf. Nun hat die Kommunalaufsicht auch in diesem Fall bestätigt und auf elf Seiten ausführlich begründet, dass der Bürgermeister unter allen Gesichtspunkten rechtmäßig gehandelt hat. Als CDU-Fraktion waren wir schon immer davon überzeugt, nun haben wir es auch schwarz auf weiß. Es bleibt dabei: Immer wieder wird versucht, bewusst Themen öffentlich vermeintlich zu skandalisieren. Scheinbar ist das Ziel, den Bürgermeister bewusst zu diskreditieren – das lassen wir nicht zu“, sagt Sascha Lienesch MdL, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion.

Bevor sich die Kommunalaufsicht zu der Eingabe der Ampel-Fraktionen äußern konnte, wurde von ihnen eine Sondersitzung des Rates beantragt. Dort wurde dann, gegen die Stimmen der CDU und des Aufbruch, voreilig beschlossen, dass die Organisationsverfügung aus Sicht des Rates unwirksam und die beschlossene Dezernatsverteilung umzusetzen sei. Diesen Beschluss hat der Bürgermeister schon am nächsten Tag beanstandet, da er gegen geltendes Recht verstößt.

Sascha Lienesch MdL abschließend: „Ich bin froh, dass mit dem Schreiben der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises, die für die Stadt Sankt Augustin die maßgebliche Instanz in Fragen des Kommunalverfassungsrechts ist, dieses Thema nun eindeutig geklärt wurde. Nachdem sich alle Seiten nun aufgeregt haben, ist meine Hoffnung, dass wir zu einer sachorientierten Zusammenarbeit kommen können. Denn mit Blick auf den bevorstehenden Winter stehen für die Menschen in unserer Stadt viele Themen im Fokus, wie z.B. die Energie- und Wirtschaftskrise, die unsere volle Aufmerksamkeit und Tatkraft brauchen. Ich hoffe, dass wir nun zu einem gedeihlichen Miteinander zurückfinden können und in der sachlichen Diskussion gemeinsam um die besten Lösungen ringen.“