Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende unangemessen

08.03.2017
Fraktion

Durch Änderung der Entschädigungsverordnung NRW erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates der Stadt Sankt Augustin seit Jahresbeginn eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Standardvergütung der Ratsmitglieder. Die Intention war hierbei die Anerkennung des Ehrenamtes in der Kommunalpolitik.

Die CDU-Fraktion Sankt Augustin ist jedoch der Meinung, dass der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden keine höhere Aufwandsentschädigung in dieser Größenordnung rechtfertigt. Die meisten Ausschüsse des Rates tagen nur zwei bis drei Mal im Jahr. Größerer administrativer Aufwand ist mit dem Amt nicht verbunden, denn der wird durch die Stadtverwaltung erledigt. Hier und da gibt es repräsentative Aufgaben, aber auch diese sind in ihrer Anzahl sehr überschaubar.

So sinnvoll die grundlegenden Gedanken des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (siehe Drucksache 16/9791 des Landtags NRW) aller Landtagsfraktionen mit Ausnahme der Piraten auch sind, halten wir die erhebliche Entschädigung pro Sitzung für ehrenamtliche Ausschussvorsitzende für unangemessen. Für Sankt Augustin ergibt sich aktuell ein Betrag je Vorsitzender von 12 x 386,80 € = 4.641,60 € pro Jahr, was für Ausschüsse, die achtmal im Jahr tagen (z. B. Gebäude- und Bewirtschaftungsausschuss im Jahr 2016), rechnerisch pro Sitzung 580,20 € ergibt, für solche, die dreimal im Jahr tagen (z. B. Jugendhilfeausschuss im Jahr 2016), pro Sitzung 1.547,20 €, und für Ausschüsse, die zweimal im Jahr tagen (z. B. Ausschuss für Schule, Bildung und Weiterbildung im Jahr 2016), sogar 2.320,80 € pro Sitzung. Im Vergleich zu den übrigen regelmäßigen ehrenamtlichen Teilnehmern der Sitzungen, die sich alle ebenfalls umfangreich auf die jeweiligen Sitzungen vorbereiten, und insbesondere den Sprechern der Fraktionen steht dies in keinem angemessenen Verhältnis.

Im Rhein-Sieg-Kreis haben schon viele Kommunen ähnliche Änderungen ihrer Hauptsatzung vorgenommen. Die CDU Fraktion Sankt Augustin möchte mit dem Antrag erreichen, dass sich der Rat der Stadt Sankt Augustin dieser Auffassung anschließt und künftig ebenfalls auf die zusätzlichen Zahlungen verzichtet.