Bebauungsplan „auf dem Butterberg“ im Eilverfahren bestätigt

07.02.2025
Pressemitteilung

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Sankt Augustin freut sich über die am 6. Februar 2025 ergangene Entscheidung im Eilverfahren zum Bebauungsplan Nr. 112 „Wissenschafts- und Gründerpark“. Der BUND NRW e. V. hatte beantragt, dass der einstimmig im Rat beschlossene Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt werden solle. Dem Antrag folgte das Oberverwaltungsgericht Münster nicht. Der Antrag wurde abgelehnt.

René Puffe, planungspolitischer Sprecher der CDU Ratsfraktion: „Wir freuen uns über diese Entscheidung. Schon im Eilverfahren hat sich nun gezeigt, dass die durch die Verwaltung konzipierten und vorgeschlagenen sowie durch die Politik beschlossene und begleiteten Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz umfangreich und ausreichend sind.“

Der Fraktionsvorsitzende Sascha Lienesch ergänzt: „Die Eilentscheidung ist ein wichtiger Schritt für unsere Stadt. Mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt soll eine bereits in Sankt Augustin beheimatete Forschungseinrichtung auf der Fläche ausgebaut werden und neben der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ein weiterer Anziehungspunkt für innovative Unternehmen z. B. aus der IT-Branche entstehen.“

Die Umweltbelange sind auch der CDU-Fraktion sehr wichtig. Diesem wichtigen Anliegen ist allerdings im Verfahren großer Raum gegeben worden und wird bei der Umsetzung selbstverständlich weiterhin wichtig sein.

Nach seinem Amtsantritt hat Bürgermeister Max Leitterstorf die Entwicklung des Wissenschafts- und Gründerparks zur Chefsache gemacht und gemeinsam mit dem Technischen Beigeordneten Rainer Gleß intensiv an der Schaffung von Planungsrecht gearbeitet und mit dem DLR für die Ansiedlung einer ersten bedeutenden Einrichtung erfolgreich verhandelt.