Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Sankt Augustin der geplanten Taktverdichtung der Linie S66/S67 einstimmig zugestimmt. Schon damals hat die CDU-Fraktion jedoch kompensatorische Maßnahmen gefordert, die dazu dienen sollen, den motorisierten Individualverkehr bei stark zunehmenden Schrankenschließzeiten ebenso aufrechtzuerhalten wie den Fuß- und Radverkehr.
„Die Schrankenschließzeiten führen bereits heute zu massiven Stausituationen und teils erheblichen Wartezeiten an den Kreuzungspunkten in Sankt Augustin, insbesondere in Mülldorf und Ort, sodass eine Lösung für die Problematik zwingend vor Einführung eines engeren Taktes gefunden werden muss“, so Claudia Feld-Wielpütz, Ratsmitglied aus Mülldorf und stellvertretende Sprecherin der CDU-Fraktion im Planungsbereich.
Nachdem die erste Untersuchung keine wirklichen Entlastungsmöglichkeiten aufzeigte, wurde eine vertiefende Untersuchung beauftragt, die aber auch keinerlei konkrete und plausible Lösung erkennen lässt. Immer wieder wird hingegen auf die Ost-West-Spange und somit auf die einzig barrierefreie Querungsmöglichkeit der Stadtbahntrasse verwiesen.
„Wenn politische Vertreter aus den Nachbarkommunen auf die Ost-West-Spange verweisen und darstellen, dass diese als Kompensations strecke für die zunehmenden Schrankenschließzeiten genutzt werden kann, dann ist dies schlicht und einfach falsch“, so René Puffe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und planungspolitischer Sprecher.
Die Ost-West-Spange wurde einzig zur Abwicklung der prognostizierten zusätzlichen Verkehrsmengen gebaut, die durch die Erweiterung der huma-Einkaufswelt sowie bei einer weiteren Entwicklung der verbliebenen Potenzialflächen im Stadtzentrum entstehen werden. Von einer Kompensationsmaßnahme für eine mögliche Taktverdichtung war in diesem Zusammenhang nie die Rede.
Neben den nicht erkennbaren Kompensationsmaßnahmen sind nun neue Aspekte in die Diskussion eingeflossen, die eine deutliche Abweichung von der früheren Beschlussfassung darstellen. Anders als vor fünf Jahren wurde der Rat der Stadt Sankt Augustin seitens der Nachbarkommunen, der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, jedoch nicht informiert bzw. in die Diskussion eingebunden.
„Wir sind unserem Kreistagsmitglied Dirk Beutel sehr dankbar für den Hinweis auf die in Bonn und im Kreis geführten Beratungen. Nur so haben wir von den abweichenden Planungen erfahren und beantragt, das Thema auf die Tagesordnung im Mobilitätsausschuss zu setzen“, sagt Claudia Feld-Wielpütz.
Deutlich wurde aus den Unterlagen, dass der angedachte 5-Minutentakt in der ursprünglichen Form und angedachten Umfang nicht zu realisieren ist. Daher ist nun eine zeitlich kürzere Phase der täglichen Taktverdichtung vorgesehen. Ohne eine separate Bahntrasse auf Bonner Stadtgebiet zwischen Adelheidis Straße und Konrad-Adenauer-Platz wird der enge Takt nicht zuverlässig funktionieren. Hierfür läuft jedoch noch das Planfeststellungsverfahren.
Für eine Aufweitung des Straßenraumes müssen zudem noch Wohnhäuser erworben werden, um sie danach abzureißen. Hierbei sind rechtliche Auseinandersetzungen durchaus möglich, die das Verfahren weiter in die Länge ziehen können.
Von einer kurzfristigen Trennung von Bahntrasse und Straßenverkehr ist somit nicht auszugehen. In der ursprünglich beschlossenen Variante sollte in den Hauptverkehrszeiten der 5-Minutentakt durch einen wechselweisen Betrieb der Linien 66 von Siegburg nach Ramersdorf/Bad Honnef und der Linie 67 von Siegburg nach Bad Godesberg erreicht werden. In der jetzigen Planung entfällt die Linie 66 auf Sankt Augustiner Stadtgebiet zukünftig komplett und wird durch die Linie 67 ersetzt, sodass für ein Erreichen der rechtsrheinischen Gebiete ab der Rheinaue ein Umstieg notwendig wird.
Die CDU-Fraktion sieht in der Verkappung der Direktfahrten eine Verschlechterung des Angebotes.
Neu ist zusätzlich die Information, dass zusätzliche Wendeanlagen als Voraussetzung für eine Taktverdichtung aufgeführt werden, wovon zwei mögliche Standort in Sankt Augustin sein sollen.
„Wir hätten erwartet, dass man die Stadt Sankt Augustin und die politischen Gremien im Vorfeld einer Beschlussfassung einbindet, insbesondere wenn bauliche Maßahmen erforderlich werden“, stellt René Puffe fest. Geklärt ist zudem nicht, wer die Kosten für die zusätzlichen Wendeanlagen übernimmt oder ob diese auf die Kommune umgelegt werden.
Im Fazit bleibt für die CDU-Fraktion festzuhalten, dass die jetzt geplante Art der Taktverdichtung erheblich von der ursprünglichen Beschlussfassung abweicht und zu einer Neubewertung führen muss.
„Solange die baulichen Voraussetzungen nicht geschaffen wurden und der aktuelle 10-Minutentakt nicht reibungslos und zuverlässig funktioniert, wird es auch keine Akzeptanz in der Bevölkerung für einen zu erwartenden instabilen 5-Minutentakt geben. Daher haben wir unsere Ablehnung im Mobilitätsausschuss am 19.11.2024 klar formuliert“, so René Puffe abschließend.
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